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 | Die Satzung des Achten |
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1. Mitglied des Zuges kann jeder Bürger werden, bei Minderjährigen jedoch nur mit Einwilligung der oder des Erziehungsberechtigten.
2. Die Neuaufnahme erfolgt durch eine geheime Wahl. Bei bis zu 10 Mitgliedern entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Ab 10 Mitgliedern entscheidet die 2/3 Stimmenmehrheit.
3. Wer aus dem Zug ausscheidet, egal aus welchem Grund, kann keine finanziellen Forderungen gegenüber dem Zug geltend machen.
4. Das Ausschlussverfahren eines Zugmitgliedes wird beim Oberleutnant angemeldet, der dann zeitnah eine Zugversammlung einberuft.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet eine geheime Wahl. Hierbei gilt die 2/3 Stimmenmehrheit.
5. Wer im Zug aufgenommen wird, hat sich den Satzungen zu fügen.
6. Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Quartal € 30,-. Über eine Beitragsänderung entscheidet bei einer offenen Wahl die 2/3 Stimmenmehrheit.
7. Einmal im Jahr wird ein Zugschießen veranstaltet. Dieses Schießen unterliegt der eigenen Ordnung.
8. Pflichtveranstaltungen : Grenadierversammlung, Kompanieschießen, Grenadierfest, Oberstehrenabend, Königsehrenabend, Schützenfest.
Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit € 25,- bestraft.
9. Jedes Zugmitglied hat sich so zu verhalten, dass die Kameradschaft innerhalb des Zuges nicht gestört wird.
10. Vor jeder ersten Versammlung des Jahres wird die Kasse geprüft.
Die Kasse muss einmal jährlich geprüft werden.
11. Neuwahlen :
alle Ämter (Oberleutnant, Flügelleutnant, Spieß, Kassierer, Kassenprüfer) werden auf Abruf gewählt. Hierbei gilt die einfache Stimmenmehrheit.
12. Der jeweilige Zugkönig muss nach Ablauf seiner Amtszeit drei Jahre aussetzen, um erneut Zugkönig werden zu können.
13. Über eine Satzungsänderung entscheidet bei einer offenen Wahl die 2/3 Stimmenmehrheit.
Überarbeiteter Entwurf vom 04.08.2007
Satzungen von 1979 sind dem 7. Grenadierzug "Uessemer Jungs" entnommen.
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